Wochenhöchstarbeitszeit für alle ermöglichen – Arbeitszeitrecht endlich modernisieren

Datum des Artikels 19.06.2026

Arbeitszeitflexibilisierung: Entwurf bleibt hinter Koalitionsvertrag zurück

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Rhein-Sieg übt scharfe Kritik am bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes. Der Entwurf erfüllt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags bei weitem nicht. Darin war eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit, die Beibehaltung der Vertrauensarbeitszeit sowie eine schlanke Arbeitszeiterfassung festgehalten worden.

Der Vorsitzende der MIT Rhein-Sieg, Andreas Stolze, erklärt dazu:
„Der Entwurf aus dem Hause Bas ist nicht akzeptabel. Er macht aus dem klaren Versprechen moderner Arbeitszeiten ein enges Modell für wenige. Wer die Wochenhöchstarbeitszeit auf tarifgebundene Bereiche beschränkt, lässt Millionen Beschäftigte und große Teile des Mittelstands außen vor.“

Besonders kleine und mittlere Betriebe brauchen praxistaugliche Arbeitszeitregelungen. Wer Auftragsspitzen bewältigen, qualifizierte Mitarbeitende halten und Arbeitsplätze sichern will, ist auf echte Flexibilität angewiesen. Davon profitieren übrigens nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch viele Beschäftigte, die Arbeit, Familie und persönliche Verpflichtungen unter einen Hut bringen müssen.

Die MIT Rhein-Sieg fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Die Wochenhöchstarbeitszeit, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, muss für alle Beschäftigten und alle Betriebe gelten – tarifgebundene Bereiche können dabei keine Sonderstellung beanspruchen.

Auch beim Thema Arbeitszeiterfassung sieht die MIT Rhein-Sieg erheblichen Nachbesserungsbedarf. Anstatt einfacher und unbürokratischer Lösungen drohen durch den Entwurf neue Kontroll- und Dokumentationspflichten. Eine elektronische Minutenerfassung auf Tagesbasis würde Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen belasten und die Vertrauensarbeitszeit faktisch aushöhlen.

Dazu bekräftigt Stolze: „Die moderne Arbeitswelt funktioniert mit Vertrauen, Eigenverantwortung und Flexibilität – nicht mit zusätzlicher Bürokratie. Die Wiedereinführung der Stechuhr wäre für viele Betriebe ein Rückfall in alte Denkmuster.“

Auch die geplanten Änderungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit für Bäckereien und Konditoreien bleiben hinter den Koalitionsvereinbarungen zurück. Dabei sind die Anforderungen klar: Veränderte Betriebsgrößen, gestiegene Produktionsmengen, längere Lieferketten und der Wunsch der Verbraucher nach frischen Backwaren auch am Sonntag machen sachgerechte und handhabbare Regelungen zwingend notwendig.

Stolze erklärt dazu: „Wer das Bäckerhandwerk richtigerweise in den Ausnahmekatalog bei der Sonn- und Feiertagsarbeit aufnimmt, darf es nicht durch neue Sonderregeln wieder ausbremsen. Unsere Bäckereien brauchen Rechtssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber Backshops und Tankstellen und Regeln, die zur handwerklichen Realität passen.“