Zum 1. Juli 2026 tritt das 13. SGB-II-Änderungsgesetz in Kraft und beendet damit eine sozialpolitische Fehlentwicklung. An die Stelle des Bürgergelds tritt die neue Grundsicherung. Die unionsgeführte Koalition vollzieht damit einen Kurswechsel, für den sich die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) seit Jahren einsetzt: weg von Fehlanreizen und immer neuen Versprechen des Sozialstaats, hin zu mehr Arbeit, Eigenverantwortung, Mitwirkung und Fairness gegenüber denjenigen, die diesen Sozialstaat überhaupt erst finanzieren.
Der Vorsitzende der MIT Rhein-Sieg, Andreas Stolze, erklärt dazu:
„Das Bürgergeld ist Geschichte. Das ist ein wichtiges Leistungssignal an alle, die jeden Morgen aufstehen, arbeiten gehen und mit ihren Steuern und Beiträgen unseren Sozialstaat tragen. Wer Hilfe braucht, muss sich auf den Staat verlassen können. Wer arbeiten kann, muss aber auch arbeiten und alles Zumutbare tun, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Genau darum geht es bei der neuen Grundsicherung.“
Für die MIT Rhein-Sieg ist diese Reform mehr als nur eine Umbenennung. Die neue Grundsicherung soll den Sozialstaat gerechter und verbindlicher machen: Wer wirklich auf Hilfe angewiesen ist, bleibt geschützt. Wer arbeiten will, wird gezielter unterstützt. Wer dagegen zumutbare Arbeit ausschlägt, vereinbarte Eigenbemühungen nicht belegt, Maßnahmen oder Sprachkurse grundlos abbricht oder wiederholt Termine beim Jobcenter versäumt, muss erneut mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Bei Pflichtverletzungen und wiederholten Meldeversäumnissen können die Leistungen um 30 Prozent gekürzt werden. Auch die Erreichbarkeit für das Jobcenter wird künftig strenger überprüft. Gleichzeitig bekommt die Vermittlung in Arbeit wieder Vorrang: Qualifizierungsmaßnahmen bleiben möglich, müssen aber klar auf eine dauerhafte Beschäftigung ausgerichtet sein. Der Kooperationsplan entwickelt sich damit zu einem echten Integrationsfahrplan, der sowohl Angebote des Jobcenters als auch konkrete Pflichten der Leistungsberechtigten umfasst.
Stolze bekräftigt: „Der Sozialstaat lebt vom Vertrauen der Menschen, die ihn finanzieren. Dieses Vertrauen darf nicht verspielt werden. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Hilfe für Bedürftige ja – aber nicht ohne Eigenverantwortung. Wer arbeiten kann, muss arbeiten. Wer Unterstützung braucht, bekommt Unterstützung. Das ist gerecht. Das ist Soziale Marktwirtschaft.“
Gerade für den Mittelstand hat dieser Kurswechsel besonderes Gewicht. Im Handwerk, in der Gastronomie, in der Pflege, in der Logistik, im Einzelhandel und in vielen weiteren Branchen fehlen händeringend Arbeits- und Fachkräfte. Der Sozialstaat darf deshalb keine Fehlanreize setzen, die eine Arbeitsaufnahme verzögern oder Beschäftigung unattraktiv machen. Die neue Grundsicherung soll Menschen zügig zurück in Beschäftigung bringen, statt sie im System zu halten.
Auch die MIT Rhein-Sieg wertet die jüngst veröffentlichten Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) als wichtiges Signal für eine praxistaugliche Umsetzung. Die Jobcenter erhalten damit klare Leitplanken, etwa zu Kooperationsplan, Erreichbarkeit, Meldepflichten, Leistungsminderungen und Förderinstrumenten. So wird das Zusammenspiel aus Unterstützung, Mitwirkung und Sanktion in der Praxis gestärkt.
Stolze abschließend: „Die Bundesagentur für Arbeit sorgt mit ihren Fachlichen Weisungen dafür, dass die Reform nicht nur auf dem Papier steht, sondern in den Jobcentern konsequent umgesetzt werden kann. Die neue Grundsicherung ist kein reines Sanktionssystem. Sie ist ein Integrationssystem mit klaren Regeln: Sie unterstützt diejenigen, die Hilfe brauchen, und nimmt diejenigen stärker in die Pflicht, die arbeiten können. Genau diese verbindliche Balance aus Fördern und Fordern braucht unser Sozialstaat.“

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