Bundestag verabschiedet Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Datum des Artikels 26.06.2026

Deutschland bewegt sich - Infrastruktur-Zukunftsgesetz bietet Chancen für den Mittelstand

Am 26. Juni hat der Deutsche Bundestag das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Das Planungs- und Genehmigungsrecht wird damit von Grund auf neu geordnet. Verfahren laufen künftig digital, überholte Vorschriften kommen weg, doppelte Zuständigkeiten werden zusammengeführt und zentrale Vorhaben rücken nach vorn. Für diese Reform hatte sich die Mittelstands- und Wirtschaftsunion auf Bundesebene über Jahre stark gemacht.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Rhein-Sieg freut sich: „Das ist auch ein Befreiungsschlag für den Mittelstand. Berlin hat die Bremsen gelöst. Jetzt können die Bagger rollen. Langwierige Planung- und Genehmigungsverfahren werden drastisch verkürzt. Davon profitieren besonders unsere mittelständische Bauwirtschaft, Logistikunternehmen und Handwerksbetriebe.“

Künftig werden Vorhaben wie der Ausbau von Schienen, die Erneuerung von Brücken oder neue Abschnitte auf Autobahnen als Projekte im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft. So lassen sich jahrelange Baustopps vermeiden. Damit sinkt auch das Risiko, dass Lkw und Pendler dauerhaft im Stau stehen. Klar gesetzte Stichtage in Planfeststellungsverfahren und die sogenannte Zustimmungsfiktion sorgen dafür, dass einzelne Behörden ein Vorhaben nicht über Monate blockieren können. Genehmigungen lassen sich zudem vollständig online abwickeln.

Der Vorsitzende der MIT Rhein-Sieg, Andreas Stolze: „Gerade für unseren Mittelstand sind schnelle und verlässliche Verkehrs- und Versorgungswege eine Grundvoraussetzung. Notwendige Investitionen scheiterten in der Regel nicht am fehlenden Geld, sondern an überlangen Verfahren. Nun können die Mittel aus dem Sondervermögen auch zügig in unsere Infrastruktur fließen. Jeder Monat, den ein Infrastrukturprojekt früher beginnen oder abgeschlossen werden kann, bedeutet zusätzliche Aufträge und mehr Planungssicherheit. Dafür sind nun die Weichen gestellt.“

Wachstum entsteht dort, wo Investitionen tatsächlich möglich werden. Wer im Wettbewerb mithalten will, muss die Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigen.

Stolze ergänzt: „Unsere Betriebe brauchen einen Staat, der nicht verzögert, sondern ermöglicht. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist dafür ein gutes Beispiel. Nun müssen die Behörden im Rhein-Sieg-Kreis von diesem neuen Spielraum auch Gebrauch machen. Das beste Gesetz bringt nämlich nichts, wenn es nicht genutzt wird. Nur gemeinsam wird der Weg frei gemacht.“